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irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: So 6. Mai 2012, 18:27
von Micha
Sieht schick aus:

http://www.ebay.de/itm/140745797924?_tr ... 97.c0.m619

hab ich grade ein deja-vu? Liegt bestimmt am Gehäuse ;)
Trotzdem denk ich dass das "1541 Ultimate" die richtige Antwort in dem Fall ist und nicht diese Krücke...

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: So 6. Mai 2012, 19:06
von Klaus-Peter
238,90 € ! - ein teures Gehäuse :lol:

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 10:09
von Micha
ich denk auch da hat sich jemand von der hübschen Optik blenden lassen, der vorher null komma nix recherchiert hat. Ist ja wirklich ein Mondpreis für eine *naja* Lösung des Problems. Die 1541 Ultimate ist um Welten vielseitiger und zudem auch noch deutlich preiswerter zu haben.

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 12:00
von TuxFan
Moin moin!
Das kann auch für den i-bä Verkäufer sehr teuer werden.........
Ich denke mal das das kein original Commodore Gerät ist......(Kenn mich auf Commodore Gelände nicht aus. Bin vom ZX81 direkt auf PC umgestiegen).
Wenn man aus einem Bausatz oder Modul ein fertiges Gerät herstellt und dieses dann über irgendwelche Verkaufskanäle unter das Volk bringt nennt man das im EG-Wirtschaftsraum "in Verkehr bringen" (Gilt meines Wissens für Geräte ab Baujahr 2003)). Dazu müssen die üblichen Prüfungen für EMV, CE etc. im ungünstigsten Fall nachgewiesen/belegt werden. Dazu kommt noch, daß die Elektroschrott-Verordnung (WEEE) greift und der Verkäufer plötzlich einen ganzen Container mit Elektroschrott an der Backe hat :twisted: :twisted: :twisted:
Wenn der Verkäufer Glück hat, verpfeift ihn niemand, aber wehe ein Internet-Abmahnanwalt erwischt ihn, au Backe.......

Gruß
TuxFan

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 12:16
von Micha
Ich denke mal das das kein original Commodore Gerät ist
Natürlich isses das nicht, hihi. Kommt Dir das Gehäuse nicht irgendwie bekannt vor? Stell dir einfach mal ne Vorderfront aus rotem Plexiglas vor ;)

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 12:45
von TuxFan
Micha hat geschrieben:............. Kommt Dir das Gehäuse nicht irgendwie bekannt vor? Stell dir einfach mal ne Vorderfront aus rotem Plexiglas vor ;)
Klar....das ist doch ein gößeres aus der Serie ;) :D ....
Neee, wenn ich so Angebote sehe wundere ich mich immer wieder wie viele Leute ihren "sebstgestrickten Elektroschrott "verticken wollen ohne zu bemerken wie teuer das plötzlich werden kann. Die einschlägigen Foren sind doch voll von Diskussionen über EMV und WEEE. Wobei letzteres eigentlich der teurere Part an dem ganzen Spaß werden kann....bei ersterem muß erstmal nachgewiesen werden ob es stört oder störanfällig ist.....
Na ja muß jeder selber wissen.... :?
Gruß
TuxFan

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 13:07
von drohne235
Das Gehäuse ist halt Kult. :P

Aber an sich sieht das doch wie ein privater Einzelverkauf aus oder? Da greifen ja letztlich keine der Verordnungen.

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 14:04
von TuxFan
Moin!
drohne235 hat geschrieben:...........Aber an sich sieht das doch wie ein privater Einzelverkauf aus oder? Da greifen ja letztlich keine der Verordnungen.
Leider ist keine Verordnung schlimmer als EMV und WEEE. Es wird nicht zwischen privat oder gewerblich unterschieden.
Beim "In Verkehrbringen von Elektrogeräten" (nicht Module/Bausätze, sondern fertige in betriebsfertigem Zustand befindliche Geräte) gilt derjenige als Errichter/In Verkehrbringer der aus Einzelteilen/Modulen ein betriebsfertiges oder leicht in Betrieb zu nehmendes Gerät zusammenbaut und auf jedwede Art unter das Volk bringt. Nur die persönliche Verwendung ist geduldet solange keine Störungen auftreten. Auf EMV (Bereich : Störung anderer) ist deshalb in jedem Fall zu achten. Ich darf z.B. rein formaljuristisch gesehen noch nicht einmal eins meiner fertigen Geräte einem Familienmitglied überlassen, schenken etc. Ich glaube die einzig erlaubte Möglichkeit ist/war das Vererben, sofern ich mich dunkel an die Verordnungen erinnere. Selbst eine Dauerleihgabe ist ein "In Verkehrbringen". :cry: Leider hab ich nicht mehr die Möglichkeit an die aktuellen Vorschriften zu kommen (außer kaufen ;) natürlich, was für den Privatmann zu teuer ist).......
Wen das Thema mal interresiert einfach mal nach WEEE, EMV und CE kookeln........Es ist einfach schlimm.......
Wenn jetzt Kumpel A ein Gerät Kumpel B überläßt und hierdurch nie Personen oder Sachschäden entstehen, was solls.....
Wenn ich sowas öffentlich mache, z.B. i-buy, muß ich aufpassen daß mich keiner anschwärzt.......

Gruß
TuxFan

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 14:13
von laserjones
Hm - also darf ich mir selbst ein nicht konformes (bzw. nicht auf Konformität geprüftes) Gerät bauen, es aber dann nicht meinem Freund schenken? Wo ist da die Logik?

Jedenfalls wird dermaßen viel Selbstbau-Kram auf eBay verhökert, dass ich kaum glaube, dass sich Kontrollen da für irgendwen lohnen ...

In jedem Fall traurig, dass die Bastlerszene und vor allem das Elektronik-Kleinstgewerbe (das sich keine teuren Prüfungen leisten kann) durch solche Vorschriften in ihrer Entfaltung gehindert werden. Blöd, dass wir uns gerade ein Haus gebaut haben, sonst würde ich langsam übers Auswandern nachdenken ...

Viele Grüße,
Jörg

Re: irgendwie kommt mir dieses Gehäuse sehr bekannt vor ;)

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 14:24
von TuxFan
laserjones hat geschrieben:Hm - also darf ich mir selbst ein nicht konformes (bzw. nicht auf Konformität geprüftes) Gerät bauen, es aber dann nicht meinem Freund schenken? Wo ist da die Logik?

Jedenfalls wird dermaßen viel Selbstbau-Kram auf eBay verhökert, dass ich kaum glaube, dass sich Kontrollen da für irgendwen lohnen ...

In jedem Fall traurig, dass die Bastlerszene und vor allem das Elektronik-Kleinstgewerbe (das sich keine teuren Prüfungen leisten kann) durch solche Vorschriften in ihrer Entfaltung gehindert werden. Blöd, dass wir uns gerade ein Haus gebaut haben, sonst würde ich langsam übers Auswandern nachdenken ...

Viele Grüße,
Jörg
So ist leider die aktuelle Gesetzeslage.....
und solange kein Kläger ist auch kein Richter....bis dann ein findiger Anwalt ein neues Gebiet für seine Tätigkeit entdeckt.
Das alles ist halt EG-Bürokratismus mit deutscher Gründlichkeit.
Die Entfaltung wird nicht nur behindert sondern im Keim erstickt. Nachdem ich mich mit dem Thema mal intensiv beschäftigt hab, wanderten diverse Ansätze in die Tonne bzw. wurden auf den St.Nimmerleinstag verschoben.
Wie gesagt, mal nach dem Thema googeln und ein großes Auffangbecken für die Tränen bereitstellen.

Gruß
TuxFan