TuxFan hat geschrieben:
Hmmmmm.........wie hast Du das mit CE, EMV und WEEE gemacht, würde mich und auch andere interessieren, da auch an anderer Stelle in diesem Forum über fertig bestückte Platinen (besonders bei SMD-Bestückung) schon nachgedacht wurde. Wir können das aber auch per PN erörtern.
TuxFan
ja das ist ein Problem. Ich habe ja selbst an diversen Stellen darauf hingewiesen. Du hast übrigens noch Garantie und Rückgabe vergessen. Vorab: ich will erstmal testen, ob eine fertig aufgebaute Platine überhaupt mehr Anklang findet als die Bausätze. Nach Leipzig bin ich öfter angesprochen worden, unter anderem von Rene, dass es doch die Platine zusammengebaut und getestet geben müsse, da viele Leute interessiert sind, sich den Zusammenbau aber nicht zutrauen. Ob das wirklich so ist, werde ich ja dann sehen.
Im Moment sind die Bausätze ja nicht unbedingt für industrielle Massenproduktion geeignet, deshalb baue ich diese Platinen bei Bedarf auch eigenhändig zusammen und teste die EUzebox auch selbst. Wenn es sich bestätigen sollte, dass die aufgebauten Platinen mehr Anklang finden, muss ich sowieso eine neue Platine komplett in SMD entwerfen und irgendwo bestücken lassen.
Zur rechtlichen Situation. Ich habe mit diesen Themen sehr viel beruflich zu tun. Ihr könnt mir glauben, es gibt große namhafte Hersteller in Deutschland, die sich einen Dreck drum scheren und trotzdem damit durchkommen. Die Firma in der ich arbeite, ist ein kleiner Mittelständler und wir nehmen diese Thematik wirklich sehr ernst - fühlen uns dann aber oft verscheißert, wenn wir sehen das unser größter Konkurrent und Marktführer z.B. bis dato nicht in der EAR registriert ist - wir aber schon.
- CE ist eine Selbsterklärung des Herstellers; der Hersteller erklärt damit, dass sein Gerät den entsprechenden Normen hinsichtlich elektromagnetischer Abstrahlung und Verträglichkeit, elektrischer Sicherheit sowie seit neuestem auch in der EU verbotenen Stoffen entspricht. Im Zweifelsfall ist man als Hersteller natürlich gut beraten, wenn man diese Erklärung durch Zahlen und Fakten untermauern kann. Ob man das bei einer Handvoll Geräten tun muss, die außer einem lowtech Mikrocontroller keine schwingenden Bauteile enthalten, sei mal dahingestellt. Hier kann man sich sicher auf seine Erfahrungen berufen.
- WEEE / EAR - das ist wirklich ein Problem. Man hat allerdings nach dem Inverkehr bringen des ersten Gerätes 1 Jahr Zeit sich beim EAR anzumelden! Bislang habe ich noch kein Gerät in Verkehr gebracht! Bei den Bausätzen bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone. Es gibt übrigends auch eine Art Versicherung gegen EAR. Man kann sich dort anmelden, zahlt einen kleinen Betrag jährlich und wenn man dann wirklich mal den besagten Container zugewiesen bekommt, springt diese Versicherung ein. So würde ich das machen!
Wenn man Fertigkomponenten weiterverkauft z.B. SNES-Kontroller ist der erste Inverkehrbringer in Deutschland verpflichtet, diese beim EAR anzumelden. Der Wiederverkäufer ist fein raus. Die SNES-Kontroller und die SD-Karte, die ich im Shop anbiete sind alle in Deutschland von Händler eingekauft worden. Da ich hier nicht der erste Inverkehrbringer bin, müssen sich also die Herrschaften um EAR kümmern. (Übrigens auch ein wichtiger Grund keine SNES-Controller direkt in China einzukaufen...)
- VDE, elektrische Sicherheit: Ich verkaufe nur Geräte mit Kleinstspannungseingang unter 42V und keine Netzteile. Wenn würde ich auch nur Steckernetzteile als Fertiggerät in Deutschland einkaufen (damit hat dann der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer den schwarzen Peter - siehe oben). Eine VDE Zulassung ist übrigens nirgendwo zwingend vorgeschrieben. VDE ist sehr teuer - zigtausend Euro für die Erstprüfung und dann jedes Jahr wiederkehrende Kosten. Selbst große Hersteller im Industriebereich scheuen sich oft, dieses Geld auszugeben. Grundlegende Anforderungen zur elektronischen Sicherheit sind mit der CE schon abgehandelt. Und da kann ich bei meinen Geräten wohl bedenkenlos eine Selbsterklärung abgeben.
- Garantie: Du bist verpflichtet in D / EU 2 Jahre Garantie zu gewährleisten. Allerdings nicht für Bausätze. Außerdem heißt das nur, dass Du das Gerät ggf. reparieren mußt, nicht das es zwangsläufig durch ein Neues ausgetauscht werden muss. Weiterhin bist Du dazu nicht verpflichtet, wenn man dem Kunden ein Verschulden nachweisen kann... Das sollte mich also nicht finanziell umbringen. Ich war auch jetzt schon kulant und habe Kunden gegen Erstattung der Versandkosten geholfen, die Bausätze zum Laufen zu bringen oder auch mal einen zerflashten Controller kostenlos ausgetauscht.
- Batterieverordnung: Du musst entsprechend dieser Verordnung alle Geräte melden und kennzeichnen, die mit einer eingebauten Batterie versehen sind oder mit Batterien ausgeliefert werden. Betrifft mich jetzt nicht, aber sollte man bei eigenen Geräten und Bausätzen unbedingt beachten. Bei meinem Arbeitgeber hat diese tolle Verordnung dazu geführt, dass wir Lithiumbatterien als Gangreserve für Uhren z.B. komplett vermeiden und statt dessen jetzt nur noch Goldcaps verwenden.
Viele Grüße
Hartmut
P.S. Ich verstehe gar nicht, warum Deutschland bei Firmengründungen im Technologiebereich international hinterherhinkt
